Transparent & flexibel

Jedes Unternehmen ist einzigartig. Deshalb bieten wir als unabhängige Sammelstiftung sichere und innovative Vorsorgelösungen nach Mass.

Volle Erfolgsbeteiligung mit Verwässerungsschutz dank individuellem Deckungsgrad pro Vorsorgewerk

Das bedeutet für Sie als Kunde:

  • Jedes angeschlossene Unternehmen bildet ein separates Vorsorgewerk mit eigenem Reservetopf. Dies verhindert die ungewollte Verwässerung von Gewinnen mit den anderen Anschlüssen - wie bei einer eigenen Firmenpensionskasse.
  • TRANSPARENTA verteilt fair und vollständig den jährlichen Erfolg der gemeinsamen Kapitalanlage sowie weitere Überschüsse an die Vorsorgewerke.
  • Es gibt keine versteckte Quersubventionierungen zwischen den einzelnen Vorsorgewerken – es herrscht in allen Belangen volle Transparenz.
  • Die Versicherungsrisiken sind voll und kostengünstig über die kongruente Rückversicherung der Stiftung gedeckt.

«Das TRANSPARENTA-Modell erhielt bei der Gründung im 2004 den Innovationspreis der Schweizer Assekuranz

Weitere Vorteile des TRANSPARENTA-Modells:

Vorsorgen mit Durchblick. TRANSPARENTA Pensionskasse verbindet die Vorteile einer eigenen Firmenpensionskasse mit den Pluspunkten der Gemeinschaftseinrichtung.

Vorsorgepläne nach Mass

Zahlreiche Planoptionen und fortschrittliche Bestimmungen im allgemeinen Reglement ermöglichen flexible und bedürfnisorientierte Lösungen für die Personalvorsorge von Unternehmen ab 10 Versicherte.

Vorteilhafte Mitbestimmung

Jede Vorsorgekommission hat weitgehende Mitbestimmungsrechte, insbesondere bei der Wahl des Umwandlungssatz-Modells oder der Festlegung des Zinses für die Altersguthaben. Denn durch das Modell mit individuellem Deckungsgrad finanziert jedes Vorsorgewerk seine Verzinsung selbst. Dies mit den Erträgen, welche es anteilig vom jährlichen Ergebnis der TRANSPARENTA erhält.

Kollektiver Rentenpool

Alle Rentenbezüger werden gemeinsam im Rentenpool der Stiftung geführt. Somit profitieren die Vorsorgewerke mit Rentnern vom «Gesetz der grossen Zahl» und dem solidarischen Risikoausgleich. Mit jedem Jahresabschluss erfolgt eine anteilsmässige Verteilung des Pool-Ergebnisses (Glattstellung) an die Anschlüsse mit Rentnern. Dieses Modell ist auch sehr attraktiv für junge Anschlüsse: Denn solange noch keine Renten entstanden sind, tragen sie auch keine Rentnerrisiken mit.

«Die allgemeingültigen Leistungen von TRANSPARENTA liegen weit über den gesetzlichen Mindestanforderungen.»

Überdurchschnittliche Leistungen der TRANSPARENTA Pensionskasse

Mit den umfassenden Leistungen der TRANSPARENTA gehen wir weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.

Unsere Versicherten profitieren von maximaler Flexibilität, individueller Absicherung und attraktiven Zusatzleistungen, die perfekt auf ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.

Altersleistungen im Überblick

Für unsere Versicherten bedeutet das:

  • Individuelle Begünstigungsregelung für Lebenspartner oder weitere Hinterbliebene möglich
  • Rückgewähr der freiwilligen Einkäufen im Todesfall automatisch und kostenfrei versichert
  • Ehegattenwaisenrente gratis versichert (Rente für eigene Kinder, wenn Ehepartner verstirbt)
  • Volle Unfalldeckung bei den Hinterlassenenleistungen versichert
  • Maximales Einkaufspotenzial dank höchstmöglichem Einkaufszinssatz (Standard 2.00 %)
  • Erhöhung Einkaufspotenzial dank pauschalem Zuschlag von 5 % für Einkauf in die vorzeitige Pensionierung
  • Stufenweise Altersrente mit bis zu drei Rententeilen wählbar für mehr Flexibilität und Garantien im Todesfall
  • Einmaliges Todesfallkapital von bis zu 60 Monatsrenten beim Bezug der Altersrente versichert
  • Höhere anwartschaftliche Ehegattenrente von 80 oder 100 % beim Bezug der Altersrente wählbar (Standard 60 %)
Interessiert an attraktiven Leistungen? Erfahren Sie, wie wir gemeinsam Ihre Vorsorgelösung optimieren können.
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Unsere Vorsorgemodelle im Vergleich

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden Vorsorgemodellen von TRANSPARENTA. Wählen Sie das Modell, das am besten zu den Anforderungen Ihrer Firma und Mitarbeitenden passt.

U-Modell
UMHÜLLEND
S-Modell
SPLIT
Individueller Deckungsgrad pro Vorsorgewerk
Gemeinschaftliche Kapitalanlage (Anlagepool)
Individuelle Festlegung der Risikoleistungen bei Tod und Invalidität
Langlebigkeitsrisiko wird solidarisch über kollektiven Rentenpool getragen
Individuelle Festlegung der Sparbeiträge (Altersgutschriften)

Das planmässige Leistungsziel (berechnet mit goldener Regel) sollte im Referenzalter 65 mindestens 30 % über der gesetzlichen Mindestleistung liegen.

Vorsorgepläne mit einer Sparversicherung nahe oder gleich dem BVG-Minimum sind weiterhin möglich.

Methode zur Berechnung der Altersrente

Berechnung erfolgt umhüllend, d. h. das gesamte Altersguthaben wird mit einem einzigen Umwandlungssatz in eine lebenslängliche Rente umgewandelt.

Berechnung erfolgt gesplittet, d. h. das Alterskapital wird nach Obligatorium (BVG) und Überobligatorium aufgeteilt und jeweils mit einem separaten Umwandlungssatz verrentet.

Höhe des Umwandlungssatzes

Umhüllend: 5.25%

Obligatorium (BVG): 6.00%*
Überobligatorium: 5.25%*
* Werte ab dem Jahr 2028, bis dahin gilt eine abgestufte Übergangsregelung

Gewährleistung der gesetzlichen Mindestleistung (BVG-Minimum)

Die gesetzliche Mindestrente von 6.8 % des obligatorischen Altersguthabens ist garantiert.

Die gesetzliche Mindestrente von 6.8 % des obligatorischen Altersguthabens ist garantiert.

Finanzierung von Rückstellungen
Nicht nötig für Pensionierungsverluste
Evtl. nötig für BVG-Garantie auf Stufe Vorsorgewerk
Nötig für Pensionierungsverluste auf Stufe Stiftung
Nicht nötig für BVG-Garantie auf Stufe Vorsorgewerk
Art und Weise der Finanzierung von Rückstellungen für Pensionierungsverluste oder BVG-Garantie

Jedes Vorsorgewerk bildet individuelle Rückstellungen für Kosten der BVG-Garantie, falls gesetzliche Mindestleistung im Einzelfall höher ausfällt als die reglementarische Altersrente.

Die Berechnung berücksichtigt alle Versicherten ab Alter 58.

Es wird eine solidarisch finanzierte Rückstellung für Versicherte im S-Modell auf Ebene Stiftung gebildet.

Die Stiftung erhebt dazu einen fixen und pro Firma definierten Zuschlag auf dem Risikobeitrag für Versicherte ab Alter 30. Er beträgt zwischen 0.45% und 0.90% des versicherten Sparlohns.

Der restliche Finanzierungsbedarf wird bei der Verteilung des Jahresergebnisses abgezogen.

«Profitieren Sie von attraktiven Leistungen und einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit.»

Ganzheitliches Care-Management für Win-Win-Situationen

Mit unserem hauseigenen Care-Management unterstützen wir arbeitsunfähige Versicherte bei der Reintegration ins Berufsleben.

Gegründet und verwaltet von Pensionskassen-Experten

Erfahren Sie mehr über unsere Geschäftsstelle DR. WECHSLER & PARTNER Experten für berufliche Vorsorge AG.

Unsere Referenzen

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