Nachhaltigkeit

TRANSPARENTA nimmt als langfristig orientierte Pensionskasse und Investorin ihre Verantwortung gegenüber dem sozialen Umfeld und der Gesellschaft sowie zur Erhaltung der natürlichen Umwelt wahr. Das Ziel ist eine langfristig nachhaltige Wertgenerierung für unsere Versicherten.

Als Unterzeichnerin der «United Nations Principles for Responsible Investment» stehen wir öffentlich für eine verantwortungsbewusste Kapitalanlage ein und verpflichten uns, Nachhaltigkeitskriterien bei unseren Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen. Dabei halten wir jederzeit die sich stetig weiter entwickelnden regulatorischen Anforderungen im Bereich von ESG ein. Der Begriff ESG steht für die Betrachtung von Unternehmen in den drei Dimensionen Environmental (Umwelt), Social (Gesellschaft) und Governance (Unternehmensführung).

Die Stiftung berücksichtigt im Rahmen ihres Nachhaltigkeitsansatzes Ausschlusskriterien, ESG Ratings, Klima- und Sozialaspekte und verfolgt einen Stewardship-Ansatz im Sinne von «Active Ownership» (aktive Wahrnehmung der Eigentümerrechte).

Die Klima-Allianz Schweiz, ein Bündnis aus über 140 Organisationen der Zivilgesellschaft, bewertet in ihrem Klima-Rating die Kapitalanlage von TRANSPARENTA als «Good Practice».

ESG-Report per 31.12.2023

 

So nehmen wir konkret unsere Sorgfaltspflicht wahr

  • Unternehmen, die ihre ökonomische Effizienz steigern und im Einklang mit Mensch und Umwelt geführt werden, erhöhen die Chancen ihren Wert langfristig zu erhalten und auszubauen. Werterhalt bedeutet Sicherheit – und die geht bei uns vor Gewinnmaximierung! Wir bevorzugen somit bei unseren indexorientierten Investitionen in Aktien und Obligationen konsequent Firmen mit den höchsten ESG-Ratings, die schlechtesten sowie kontroverse Titel schliessen wir aus.

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    Die Nachhaltigkeitsbewertungen erfolgen anhand sogenannter ESG-Kriterien von verschiedenen anerkannten Rating-Agenturen (MSCI, Inrate etc.).

    Unternehmen und Sektoren mit kontroversen Geschäftsfeldern werden vom Anlageuniversum ausgeschlossen. Für die Einstufung als kontrovers werden maximale Produktions- oder Umsatzschwellen definiert (Wert in %). Die Schwellen sind je nach Geschäftsfeld unterschiedlich hoch und eine Überschreitung dieser führt zum Ausschluss des Titels. Auf Stufe einer einzelnen Kollektivanlage können auch restriktivere Schwellen gelten:

    - Alkohol (10 %)
    - Glücksspiel (10 %)
    - Tabak (5 % Prod. / 15 % Umsatz)
    - Kontroverse Waffen wie ABC-Waffen, Minen, Streubomben etc. (0 %)
    - Konventionelle Waffen und Komponenten (10 %)
    - Zivile Feuerwaffen (5 % Prod. / 15 % Umsatz)
    - Nuklearenergie (10 %)
    - Thermische Kohleenergie (5 %)
    - Unkonventionelle Öl- und Gasförderung (5 %)

  • Direkte Investitionen in Rohstoffe, die den Kategorien fossiler Energieträger und Landwirtschaft zuzuordnen sind, vermeiden wir komplett. Dazu gehören Erdöl, Erdgas, Kohle, Getreide und Ölsaaten, Soft Commodities sowie der Viehzuchtsektor.

  • Hedge Funds schliessen wir kategorisch aus. Denn diese verfolgen zumeist intransparente und rein spekulative Anlagestrategien zu hohen Kosten, was unserem Verständnis von Nachhaltigkeit widerspricht.

  • Mit Unterstützung der Schweizer Nachhaltigkeitsagentur Inrate üben wir in der Schweiz unsere direkten Stimmrechte aus und lassen durch sie Dialoge mit Unternehmen in Form von Engagement führen (Active Ownership). Als Mitglied der «Responsible Shareholder Group» (RSG) von Inrate gestalten wir dabei die Engagement-Agenda aktiv mit.

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    Die RSG von Inrate ist eine Vereinigung aus langfristig orientierten Aktionären mit dem Ziel, die Nachhaltigkeitsperformance von Unternehmen zu verbessern, indem sie wichtige Themen auf deren Agenda setzt. Im Auftrag der RSG führt Inrate Dialoge mit börsenkotierten Unternehmen in der Schweiz zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Fragen. Der langjährige Austausch basiert auf analytischen Fakten und gegenseitigem Vertrauen. Der Stewardship-Ausschuss bringt jeweils beim persönlichen Jahresgespräch mit Inrate sowie an der RSG-Tagung die Sichtweise der Stiftung ein und deponiert Vorschläge für die Weiterentwicklung des Engagements.

    Durch die RSG-Mitgliedschaft kann TRANSPARENTA kosteneffizient an diesem professionellen Engagement-Prozess teilnehmen und erhält nebst dem Mitspracherecht einen transparenten Einblick in die Abläufe und Ergebnisse.

 

So üben wir unsere Stimmrechte aus

TRANSPARENTA nimmt ihre Stimmrechte für Aktien von börsenkotierten Schweizer Unternehmen im Interesse der Versicherten wahr und legt ihr Stimmverhalten bei den Generalversammlungen einmal pro Jahr offen.

Der so genannte Stewardship-Ausschuss von TRANSPARENTA bestimmt die Grundsätze für das Engagement und zeichnet sich für eine effiziente und fachkundige Ausübung der Stimmrechte verantwortlich. Bei der Wahrnehmung der Aktionärsreche stützt sich der Ausschuss auf die Abstimmungs- und Wahlempfehlungen von Inrate, welche die anerkannten ESG-Faktoren aus dem eigenen Corporate Governance-Research berücksichtigen.

Dem Stewardship-Ausschuss gehören folgende vier Mitglieder an:

  • Alex Tobler (Vertretung Anlagekomission)
  • Barbara Heller (Vertretung Anlagekommission)
  • Fabian Thommen (Vertretung Geschäftsführung)
  • René Lüthi (Vertretung Stiftungsrat)

 

Weitere Details zu unseren Voting-Grundsätzen finden Sie im Anhang 3 zum Anlagereglement die jährlichen Berichte über das Stimmverhalten von TRANSPARENTA in der Sidebar.

Die Stiftung erstellt seit dem Jahr 2022 als Bestandteil des Geschäftsberichts ein separates Nachhaltigkeitsreporting. Es orientiert sich am ESG Reporting-Standard des Schweizer Pensionskassenverbands ASIP vom Dezember 2022 sowie dessen ESG-Wegleitung vom Juli 2022.