Vorsorgekommission

 

Was sind die Aufgaben einer Vorsorgekommission?

Jedes angeschlossene Unternehmen bildet ein Vorsorgewerk mit einer paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern besetzten Vorsorgekommission. Diese bestimmt die Ausgestaltung der Leistungen und der Finanzierung, indem sie den Vorsorgeplan auswählt. Sie entscheidet über die Verteilung von freien Mitteln aus Überschüssen bzw. die Verzinsung der Altersguthaben, abhängig vom individuellen Deckungsgrad und dem gewählten Vorsorgemodell des Vorsorgewerks. Da TRANSPARENTA alle Überschüsse jährlich verteilt, geniesst die Vorsorgekommission jedes Unternehmens hohe Bedeutung.

Aufgaben und Pflichten der paritätischen Vorsorgekommission

 

Wie ist die Haftung der Vorsorgekommission und gibt es eine Versicherung?

Die Mitglieder der Vorsorgekommission sind automatisch in der Betriebs- und Organhaftlichtversicherung der Stiftung mitversichert (auch bekannt als Directors & Officers- oder Pension Trustee Liability-Versicherung). Diese Versicherung übernimmt aus einer Pflichtverletzung entstandene Schadenersatzforderungen (Organhaftpflicht) wie auch die Kosten für die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen. Allerdings ist festzuhalten, dass für Vorsorgekommissionen die Gefahr von Schäden aus Pflichtverletzungen generell äusserst gering ist. Die wesentlichen Aufgaben zur Durchführung der beruflichen Vorsorge und damit die Verantwortung sind beim Stiftungsrat, der Anlagekommission sowie der Geschäftsführung.