Übersicht der Vorsorgeleistungen

TRANSPARENTA bietet Leistungen, die erheblich über den gesetzlichen Anforderungen liegen sowie zahlreiche Gestaltungs- und Optimierungsmöglichkeiten. Als angeschlossenes Vorsorgewerk können Sie beispielsweise in Ihrem Vorsorgeplan:

  • Die Eintrittsschwelle senken (AVH-Lohn, ab dem man in die PK aufgenommen wird)
  • Den Koordinationsabzug reduzieren oder ganz weglassen
  • Die Berechnung des versicherten Lohns für den Spar- und Risikoteil unterschiedlich festlegen
  • Die Höhe und Altersstaffelung der Sparbeiträge individuell bestimmen und insgesamt bis zu drei Wahlpläne für die Versicherten anbieten
  • Die Risikoleistungen bei Invalidität und Tod abhängig vom versicherten Lohn definieren
  • Die Berechnung der Altersrente mit der Wahl des Vorsorgemodells mitbestimmen

TRANSPARENTA schöpft das Vorsorgespektrum der 2. Säule zum Vorteil der Versicherten aus. Die folgende Auflistung stellt das erweiterte Leistungsangebot von TRANSPARENTA übersichtlich dar. Massgebend sind die effektiven Bestimmungen des allgemeinen Personalvorsorge- und Organisationsreglements sowie des individuellen Vorsorgeplans.

 

Einmaliges Todesfallkapital versichert für Bezüger von Altersrenten

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Ab dem 1. Januar 2024 erhalten enge Angehörige von Altersrentenbezügern dank eines abnehmenden Todesfallkapitals eine garantierte Rückgewähr von bis zu 60 Monatsrenten. Diese Auszahlungsgarantie entspricht circa einem Viertel des Alterskapitals, wenn man von einer durchschnittlichen Rentenbezugsdauer von 20 Jahren ausgeht.

Stirbt ein Bezüger der Altersrente innerhalb von fünf Jahren (60 Monaten) nach der Pensionierung, so erhalten die reglementarischen Begünstigen gesamthaft ein einmaliges Todesfallkapital in Höhe der bis zur 5-Jahres-Frist noch nicht ausbezahlten Monatsrenten abzüglich der allenfalls zu leistenden monatlichen Partnerrenten.

Geschäftsführer Fabian Thommen erklärt im Video, für wen diese Leistung besonders interessant ist. Zudem zeigt er anhand eines konkreten Beispiels auf, wie das Todesfallkapital für Rentenbezüger berechnet wird.

 

Verzinsung der Altersguthaben

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Der Stiftungsrat von TRANSPARENTA legt jährlich im Voraus eine vom Vorsorgemodell (S und U) und Deckungsgrad der Vorsorgewerke abhängige Verzinsung fest (Default-Werte). Jedoch darf ein Vorsorgewerk auch einen vom empfohlenen Default-Wert abweichenden Zinssatz festlegen - je nach seiner finanziellen Situation.* Denn jedes Vorsorgewerk finanziert seine Verzinsung selber mit den (kumulierten) Erträgen, welche es anteilsmässig vom jährlichen Anlageergebnis der Stiftung erhält (Modell individueller Deckungsgrad).

Default-Zinssätze* 2024

S-Modell

U-Modell

Vorsorgewerke mit Deckungsgrad 113 % und höher

1.75 %

2.25 %

Vorsorgewerke mit Deckungsgrad 108 % bis 113 %

1.50 %

2.00 %

Vorsorgewerke mit Deckungsgrad 95 % bis 108 %

1.25 %

1.25 %

Massgebend sind die vereinfacht fortgeschriebenen Deckungsgrade der einzelnen Vorsorgewerke per 30.11.2023
Die vereinfachte Fortschreibung erfolgt nach dieser Formel: Deckungsgrad per 31.12.2022 x (1 + YTD-Performance 30.11.2023 in %) : (1 + Zinssatz 2023 in %)

* Die Vorsorgekommission kann zur Leistungsverbesserung eine höhere Verzinsung oder eine Verteilung von freien Mitteln via Verteilplan beschliessen. Beim Verteilplan können nebst dem Altersguthaben noch weitere Kriterien wie z. B. Versicherungsjahre berücksichtigt werden. Gegenüber der Zusatzverzinsung empfehlen wir diesen erst, wenn die zu verteilenden freien Mittel mindestens 3 % des Altersguthabens betragen (d. h. ab einem Deckungsgrad von 116 %). Davor ist eine Erhöhung des Zinssatzes der effizienteste Weg.

Effektive Verzinsung (inkl. Verteilung freie Mittel) der Altersguthaben in vorangehenden Jahren (kapitalgewichteter Durchschnitt aller Vorsorgewerke):
2023     1.23 %
2022     2.29 %
2021     1.84 %
2020     1.27 %
2019     1.21 %
2018     2.17 %

Verglichen mit der Rentabilität von Banksparkonten oder Säule 3a-Produkten profitieren die Versicherten von einer attraktiven Verzinsung ihrer Pensionskasse bei gleichzeitig höchstmöglicher Sicherheit.

 

Wahlpläne bieten Versicherten mehr Flexibilität

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Bei TRANSPARENTA können Arbeitgeber, die mehr als die Hälfte der Sparbeiträge finanzieren, ihren Arbeitnehmenden zusätzlich zum ordentlichen Standardplan bis zu zwei weitere Vorsorgepläne anbieten (gestützt auf Art. 1d BVV2). Dies ermöglicht es den versicherten Personen, freiwillig höhere Sparbeiträge zu leisten und damit ihre Altersvorsorge zu verbessern. Folglich sind die vom Arbeitnehmenden finanzierten Altersgutschriften vom gewählten Plan abhängig, diejenigen vom Arbeitgeber sind in allen Plänen gleich hoch. Versicherte können dabei in der Regel einmal jährlich per 1. Januar den Plan wechseln.

Die Möglichkeit von Wahlplänen muss im individuellen Vorsorgeplan des Vorsorgewerks festgehalten werden. Für eine umfassende Beratung stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Flexible Pensionierung

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Bei jedem Pensionierungsschritt kann die versicherte Person auf Wunsch anstelle der Altersrente auch ganz oder teilweise eine einmalige Kapitalabfindung beziehen. Hierfür ist rechtzeitig ein schriftliches Gesuch zu stellen. Allerdings erhalten unsere Versicherten rund 6 Monate vor dem ordentlichen Pensionierungsalter das Formular auch von uns zugestellt. Die Anmeldefrist für die Kapitaloption beträgt 1 Monat. Bis zu 25 % des BVG-Altersguthabens (obligatorischer Teil) können auch ohne Einhaltung einer Frist als Kapitalabfindung verlangt werden.

In Abstimmung mit dem Arbeitgeber können Versicherte den Übergang in die Pensionierung individuell gestalten. So ist eine Teilpensionierung in bis zu drei Schritten zwischen Alter 58 und 70 möglich.

 

Höhere anwartschaftliche Ehegattenrente für Bezüger von Altersrenten

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Anstelle der üblichen 60 % können Versicherte bei TRANSPARENTA die anwartschaftliche Ehegatten- oder Lebenspartnerrente wahlweise auf 80 % oder 100 % der Altersrente erhöhen. Die Altersrente wird dabei gekürzt, dafür erhält der Ehe- oder Lebenspartner eine entsprechend höhere Hinterlassenenrente. Die versicherte Person muss TRANSPARENTA vor der Auszahlung der ersten Altersrente über diese Entscheidung informieren.

 

Einkauf bei Beitragslücken und in die vorzeitige Pensionierung

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TRANSPARENTA wendet den maximal zulässigen Einkaufszins von 2 % an, sofern es die Angemessenheit zulässt. Dadurch wird automatisch das höchstmögliche Einkaufspotenzial ausgeschöpft. Versicherte können mit freiwilligen Einkäufen ihr maximal mögliches Altersguthaben ansparen und dabei gleichzeitig die Steuerbelastung senken, weil die Einkaufsbeträge vom steuerbaren Einkommen abziehbar sind.

Versicherte können sich bei TRANSPARENTA zusätzlich in die vorzeitige Pensionierung einkaufen. Ein Teil dafür ist bereits automatisch im normalen Einkaufspotenzial berücksichtigt. Frühestens vier Jahre vor der geplanten vorzeitigen Pensionierung kann die Kürzung bis hin zur reglementarisch maximal möglichen Altersrente im ordentlichen Pensionierungsalter ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Diese vorteilhafte 4-Jahres-Frist ermöglicht selbst bei einem Einkauf in die vorzeitige Pensionierung einen Kapitalbezug anstelle der Rente, weil so die dreijährige Sperrfrist gem. Art. 79b BVG nach einem Einkauf eingehalten werden kann.

 

Rückgewähr der Einkäufe im Todesfall automatisch versichert

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Hat eine versicherte Person beim aktuellen Arbeitgeber freiwillige Einkäufe in die Stiftung geleistet und verstirbt sie vor der Pensionierung, so entspricht das Todesfallkapital mindestens der Summe der freiwilligen Einkäufe ohne Zinsen. Sind die Hinterlassenenleistungen im Vorsorgeplan vom projizierten Altersguthaben abhängig, werden diese im entsprechenden Ausmass reduziert.

Am 1. Januar 2022 führte TRANSPARENTA diese Leistung generell für alle aktiven Versicherten ein. Somit ist es nicht mehr erforderlich, dass diese Versicherung explizit im individuellen Vorsorgeplan des Vorsorgewerks eingeschlossen ist.

 

Volle Unfalldeckung im Todesfall

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Für die Bestimmung des Deckungsumfangs für Hinterlassenenleistungen (Ehegattenrente, Lebenspartnerrente, Waisenrenten) ist es unerheblich, ob die Todesursache auf einen Unfall oder eine Krankheit zurückzuführen ist. Mit dieser Deckungserweiterung bietet TRANSPARENTA einen besseren Versicherungsschutz als viele andere Pensionskassen, die bei einem Unfall die Leistungen auf die gesetzlichen Mindestleistungen (BVG-Minimum) beschränken.

 

Lebenspartnerrente – auch im Pensionsalter

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Bei TRANSPARENTA ist die Versicherung der Hinterlassenenrente für unverheiratete Lebenspartner automatisch eingeschlossen - selbstverständlich auch für gleichgeschlechtliche Partner. Die Lebenspartnerrente gilt ebenfalls bei Altersrenten, sofern die reglementarischen Voraussetzungen nicht nur zum Zeitpunkt des Todes erfüllt sind, sondern es bereits zum Zeitpunkt waren, als der Rentenbezüger das ordentliche Pensionierungsalter erreichte.

 

Vorbezug für Wohneigentumsförderung

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Mit ihrem Altersguthaben können Versicherte selbstbewohntes Wohneigentum (ohne Zweitwohnung und Ferienhäuser) finanzieren oder Hypotheken amortisieren. Der zur Verfügung stehende Maximalbetrag ist auf dem persönlichen Vorsorgeausweis ersichtlich. TRANSPARENTA bezahlt den Vorbezug speditiv innerhalb von 10 Arbeitstagen aus, wenn die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen.

Beim Vorbezug des Altersguthabens reduzieren sich entsprechend die Altersleistungen und allenfalls die Risikoleistungen (Invaliden- und Hinterlassenenrenten), falls diese nicht in Prozenten des versicherten Lohns definiert sind.

Das vorbezogene Kapital unterliegt der sofortigen Besteuerung. Beispiele für die vom Wohnsitz abhängige Steuerbelastung finden Sie hier. Bei einer späteren Rückzahlung des Vorbezugs wird die bezahlte Steuer zurückerstattet, allerdings ohne Zins.

 

Steuerbescheinigungen für deutsche Grenzgänger

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Aktive Versicherte mit Wohnsitz in Deutschland benötigen für die Steuererklärung eine Aufschlüsselung der Beiträge nach Obligatorium und Überobligatorium sowie nach Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Rentenbezüger haben die Aufteilung der laufenden Rente in Obligatorium (BVG) und Überobligatorium mitzuteilen.

Versicherte mit Wohnsitz in Deutschland erhalten die entsprechende Bescheinigung jedes Jahr automatisch (im Januar des Folgejahres) von TRANSPARENTA zugestellt.