Neues Datenschutzgesetz per 1. September 2023
Für TRANSPARENTA ändert sich in der Praxis wenig. Denn zurecht galten für Pensionskassen schon bisher strenge Vorschriften zum Datenschutz und zur Schweigepflicht (Art. 85a – 86b BVG). Diese bleiben unverändert und nehmen wir seit jeher ernst. Wir wenden höchste Sorgfalt bei der Datenbearbeitung an und treffen starke Datensicherheitsmassnahmen.
Was ist neu für Pensionskassen? Sie gelten neu als Bundesorgan, sofern sie das BVG-Obligatorium versichern. Sie müssen sich im öffentlichen Register des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) eintragen sowie bestimmte Dokumentationspflichten einhalten. Dazu gehört auch eine detaillierte Datenschutzerklärung zu erstellen.
Gerne informieren wir Sie daher in unserer neuen Datenschutzerklärung darüber, wie und zu welchen Zwecken wir Personendaten bearbeiten.