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Austritt
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Bitte melden Sie uns Austritte von Mitarbeitenden spätestens mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Dazu gehört auch, wenn versicherte Personen pensioniert werden oder mit ihrem Lohn die Eintrittsschwelle gemäss Vorsorgeplan nicht mehr erreichen.
Endet das Arbeitsverhältnis zwischen dem 1. und 15. Tag eines Monats, so endet die Beitragspflicht am Letzten des Vormonats. Erfolgt ein Austritt nach dem 15. Tag eines Monats, so endet die Beitragspflicht am Letzten desselben Monats.
Wir senden die Austrittsabrechnung direkt an die versicherte Person und fordern gleichzeitig die Angaben zur Übertragung der Austrittsleistung an. Sie brauchen somit nichts weiter zu unternehmen.