Transparent & flexibel
Jedes Unternehmen ist einzigartig. Deshalb bieten wir als unabhängige Sammelstiftung sichere und innovative Vorsorgelösungen nach Mass.
Das bedeutet für Sie als Kunde:
- Alle Erträge und Überschüsse fliessen vollumfänglich an die Vorsorgewerke – wie bei einer firmeneigenen Pensionskasse.
- Jedes Vorsorgewerk hat seinen eigenen Deckungsgrad - und erhält somit jährlich eine individuelle Jahresrechnung.
- Es gibt keine versteckten Quersubventionierungen zwischen den Vorsorgewerken – es herrscht volle Transparenz!
- Versicherungsrisiken sind kostengünstig über die kollektive Risikoversicherung gedeckt – wie bei einer Gemeinschaftsstiftung.
«Das TRANSPARENTA-Modell erhielt bei der Gründung im 2004 den Innovationspreis der Schweizer Assekuranz.»
Weitere Vorteile des TRANSPARENTA-Modells:
Vorsorgepläne nach Mass
Zahlreiche Planoptionen und fortschrittliche Bestimmungen im allgemeinen Reglement ermöglichen flexible und bedürfnisorientierte Lösungen für die Personalvorsorge von Unternehmen ab 10 Angestellten.
Vorteilhafte Mitbestimmung
Jede Vorsorgekommission hat weitgehende Mitbestimmungsrechte, insbesondere bei der Wahl des Umwandlungssatz-Modells oder der Festlegung des Zinses für die Altersguthaben. Denn durch das Modell des individuellen Deckungsgrads finanziert jedes Vorsorgewerk seine Verzinsung selber. Dies mit den Erträgen, welche es anteilig vom jährlichen Ergebnis der TRANSPARENTA erhält.
Kollektiver Rentenpool
Sämtliche Rentenbezüger werden gemeinsam im Rentenpool der Stiftung geführt. Somit profitieren die Vorsorgewerke mit Rentnern vom «Gesetz der grossen Zahl» und dem solidarischen Risikoausgleich. Mit jedem Jahresabschluss erfolgt eine anteilsmässige Verteilung des Pool-Ergebnisses (Glattstellung) an die Anschlüsse mit Rentnern. Dieses Modell ist auch sehr attraktiv für junge Anschlüsse: Denn solange noch keine Renten entstanden sind, tragen sie auch keine Rentnerrisiken mit.
«Die allgemeingültigen Leistungen von TRANSPARENTA liegen weit über den gesetzlichen Mindestanforderungen.»
Mit den umfassenden Leistungen der TRANSPARENTA gehen wir weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.
Unsere Versicherten profitieren von maximaler Flexibilität, individueller Absicherung und attraktiven Zusatzleistungen, die perfekt auf ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.
Für unsere Versicherten bedeutet das:
- Individuelle Begünstigungsregelung für Lebenspartner oder weitere Hinterbliebene möglich
- Rückgewähr der freiwilligen Einkäufen im Todesfall gratis versichert
- Ehegattenwaisenrente gratis versichert (Rente für eigene Kinder, wenn Ehepartner verstirbt)
- Volle Unfalldeckung bei den Hinterlassenenleistungen versichert
- Maximales Einkaufspotenzial dank höchstmöglichem Einkaufszinssatz (Standard 2.00 %)
- Erhöhung Einkaufspotenzial dank pauschalem Zuschlag von 5 % für Einkauf in die vorzeitige Pensionierung
- Stufenweise Altersrente mit bis zu drei Rententeilen wählbar für mehr Flexibilität und Garantien im Todesfall
- Einmaliges Todesfallkapital von bis zu 60 Monatsrenten beim Bezug der Altersrente versichert
- Höhere anwartschaftliche Ehegattenrente von 80 oder 100 % beim Bezug der Altersrente wählbar (Standard 60 %)
TRANSPARENTA bietet Wahloptionen beim Umwandlungssatz
TRANSPARENTA bietet den angeschlossenen Vorsorgewerken für die Umwandlung der Altersguthaben in lebenslängliche Renten zwei unterschiedliche Vorsorgemodelle an.
Dank dieser Auswahlmöglichkeit entscheidet jede Vorsorgekommission individuell, welches Modell das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für ihre Versicherten bietet – ganz nach den eigenen Bedürfnissen und Präferenzen.
Die Versicherten profitieren beim Rentenbezug von einem höheren Umwandlungssatz, dafür gibt es zwecks Finanzierung der Pensionierungsverluste einen Zuschlag auf den Risikobeiträgen und einen geringeren Renditeanteil für das eigene Vorsorgewerk.
Der mit den aktuellsten versicherungstechnischen Grundlagen berechnete Umwandlungssatz beträgt 5.25 %. Weil auf dem obligatorischen BVG-Teil ein höherer Umwandlungssatz angewendet wird (siehe Tabelle), fallen bei den Rentenbezügen jeweils Pensionierungsverluste an. Diese werden solidarisch von allen Vorsorgewerken im S-Modell aus der Kombi von einem Zuschlag auf den erhobenen Risikobeiträgen und einem Abzug bei der jährlichen Verteilung des Stiftungsergebnisses finanziert.
Die Tabelle zeigt die Umwandlungssätze für Rentenbezüge im angegebenen Kalenderjahr (inkl. Pensionierungen per 31. Dezember), in welchem eine versicherte Person das ordentliche Referenzalter erreicht.
Versicherte profitieren von günstigeren Risikobeiträgen und einem höheren Renditeanteil für das eigene Vorsorgewerk dank dem Wegfall von Pensionierungsverlusten, dafür wird beim Rentenbezug ein tieferer Umwandlungssatz angewendet.
Durch die Anwendung des einheitlichen Umwandlungssatzes für das gesamte Altersguthaben in versicherungstechnisch korrekter Höhe von 5.25 % im Referenzalter entstehen keine Pensionierungsverluste mehr. Dieser Wert bleibt sicher für Pensionierungen bis Ende 2028 bestehen.
Durch die Anwendung des versicherungstechnisch korrekten Umwandlungssatzes entstehen keine Pensionierungsverluste, die durch eine Quersubventionierung finanziert werden müssen. Dadurch kann die jährliche Verzinsung des Alterskapitals verbessert werden. Die Einsparung bei den Risikoprämien kann für höhere Sparbeiträge eingesetzt werden.
Unsere Vorsorgemodelle im Vergleich
Die folgende Gegenüberstellung zeigt die wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden Vorsorgemodellen von TRANSPARENTA. Wählen Sie das Modell, das optimal zu den Anforderungen Ihrer Firma und Ihrer Mitarbeitenden passt.
Das modellmässige Leistungsziel (mit goldener Regel) des Vorsorgeplans muss mind. 30% über der gesetzlichen Mindestleistung liegen
Anteil Überobligatorium Altersguthaben mind. 25% ab Alter 55
Vorsorgepläne nahe oder gleich dem BVG-Minimum
weiterhin möglich
Berechnung erfolgt umhüllend, d.h. das gesamte Alterskapital wird mit nur einem Umwandlungssatz verrentet. Die gesetzliche Mindestrente bleibt dabei garantiert
Berechnung erfolgt gesplittet, d.h. das Alterskapital wird nach Obligatorium (BVG) und Überobligatorium aufgeteilt und mit einem separaten Umwandlungssatz verrentet
Umhüllend: 5.25%
Obligatorium (BVG): 6.0% ab 2028; Überobligatorium: 5.25% (die gesetzliche Mindestrente von 6.8% des obligatorischen Altersguthabens ist garantiert)
Berechnung erfolgt umhüllend, d.h. das gesamte Alterskapital wird mit nur einem Umwandlungssatz verrentet. Die gesetzliche Mindestrente bleibt dabei garantiert
Berechnung erfolgt gesplittet, d.h. das Alterskapital wird nach Obligatorium (BVG) und Überobligatorium aufgeteilt und mit einem separaten Umwandlungssatz verrentet
nötig für...
Jedes Vorsorgewerk bildet individuelle Rückstellungen für Garantiekosten, falls gesetzliche Mindestleistung im Einzelfall höher ausfällt als die reglementarische Altersrente
Berechnung berücksichtigt alle Versicherten ab Alter 58
Stiftung erhebt fixen Zuschlag auf dem Risikobeitrag für Versicherte ab Alter 30 (mind. 0.45% bis max. 0.90% des versicherten Sparlohns). Berechnung erfolgt pro Vorsorgewerk anhand des effektiven Bestandes
Effektiver Rückstellungsbedarf (nach Verrechnung der Gesamteinnahmen aus Zuschlag auf Risikobeiträgen) der Stiftung wird bei Verteilung des Anlageergebnisses abgezogen. Abzug erfolgt im Verhältnis zum durchschnittlichen Altersguthaben der Vorsorgewerke
«Profitieren Sie von attraktiven Leistungen und einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit.»