Transparent & flexibel

Jedes Unternehmen ist einzigartig. Deshalb bieten wir als unabhängige Sammelstiftung sichere und innovative Vorsorgelösungen nach Mass.

Volle Erfolgsbeteiligung mit Verwässerungsschutz dank individuellem Deckungsgrad pro Vorsorgewerk

Das bedeutet für Sie als Kunde:

  • Alle Erträge und Überschüsse fliessen vollumfänglich an die Vorsorgewerke – wie bei einer firmeneigenen Pensionskasse.
  • Jedes Vorsorgewerk hat seinen eigenen Deckungsgrad - und erhält somit jährlich eine individuelle Jahresrechnung.
  • Es gibt keine versteckten Quersubventionierungen zwischen den Vorsorgewerken – es herrscht volle Transparenz!
  • Versicherungsrisiken sind kostengünstig über die kollektive Risikoversicherung gedeckt – wie bei einer Gemeinschaftsstiftung.

«Das TRANSPARENTA-Modell erhielt bei der Gründung im 2004 den Innovationspreis der Schweizer Assekuranz

Weitere Vorteile des TRANSPARENTA-Modells:

Vorsorgen mit Durchblick. TRANSPARENTA Pensionskasse verbindet die Vorteile einer eigenen Firmenpensionskasse mit den Pluspunkten der Gemeinschaftseinrichtung.

Vorsorgepläne nach Mass

Zahlreiche Planoptionen und fortschrittliche Bestimmungen im allgemeinen Reglement ermöglichen flexible und bedürfnisorientierte Lösungen für die Personalvorsorge von Unternehmen ab 10 Angestellten.

Vorteilhafte Mitbestimmung

Jede Vorsorgekommission hat weitgehende Mitbestimmungsrechte, insbesondere bei der Wahl des Umwandlungssatz-Modells oder der Festlegung des Zinses für die Altersguthaben. Denn durch das Modell des individuellen Deckungsgrads finanziert jedes Vorsorgewerk seine Verzinsung selber. Dies mit den Erträgen, welche es anteilig vom jährlichen Ergebnis der TRANSPARENTA erhält.

Kollektiver Rentenpool

Sämtliche Rentenbezüger werden gemeinsam im Rentenpool der Stiftung geführt. Somit profitieren die Vorsorgewerke mit Rentnern vom «Gesetz der grossen Zahl» und dem solidarischen Risikoausgleich. Mit jedem Jahresabschluss erfolgt eine anteilsmässige Verteilung des Pool-Ergebnisses (Glattstellung) an die Anschlüsse mit Rentnern. Dieses Modell ist auch sehr attraktiv für junge Anschlüsse: Denn solange noch keine Renten entstanden sind, tragen sie auch keine Rentnerrisiken mit.

«Die allgemeingültigen Leistungen von TRANSPARENTA liegen weit über den gesetzlichen Mindestanforderungen.»

Überdurchschnittliche Leistungen der TRANSPARENTA Pensionskasse

Mit den umfassenden Leistungen der TRANSPARENTA gehen wir weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.

Unsere Versicherten profitieren von maximaler Flexibilität, individueller Absicherung und attraktiven Zusatzleistungen, die perfekt auf ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.

Altersleistungen im Überblick

Für unsere Versicherten bedeutet das:

  • Individuelle Begünstigungsregelung für Lebenspartner oder weitere Hinterbliebene möglich
  • Rückgewähr der freiwilligen Einkäufen im Todesfall gratis versichert
  • Ehegattenwaisenrente gratis versichert (Rente für eigene Kinder, wenn Ehepartner verstirbt)
  • Volle Unfalldeckung bei den Hinterlassenenleistungen versichert
  • Maximales Einkaufspotenzial dank höchstmöglichem Einkaufszinssatz (Standard 2.00 %)
  • Erhöhung Einkaufspotenzial dank pauschalem Zuschlag von 5 % für Einkauf in die vorzeitige Pensionierung
  • Stufenweise Altersrente mit bis zu drei Rententeilen wählbar für mehr Flexibilität und Garantien im Todesfall
  • Einmaliges Todesfallkapital von bis zu 60 Monatsrenten beim Bezug der Altersrente versichert
  • Höhere anwartschaftliche Ehegattenrente von 80 oder 100 % beim Bezug der Altersrente wählbar (Standard 60 %)
Interessiert an attraktiven Leistungen? Erfahren Sie, wie wir gemeinsam Ihre Vorsorgelösung optimieren können.
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Unsere Vorsorgemodelle im Vergleich

Die folgende Gegenüberstellung zeigt die wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden Vorsorgemodellen von TRANSPARENTA. Wählen Sie das Modell, das optimal zu den Anforderungen Ihrer Firma und Ihrer Mitarbeitenden passt.

Umhüllendes Modell
Split-Modell
Individueller Deckungsgrad pro Vorsorgewerk
Kollektive Kapitalanlage
Individuelle Bestimmung der Risikoversicherung im Vorsorgeplan (Höhe von Invaliditäts- und Todesfallleistungen)
Langlebigkeitsrisiken der Rentner werden solidarisch im Rentenpool der Stiftung getragen
Individuelle Bestimmung der Sparversicherung

Das modellmässige Leistungsziel (mit goldener Regel) des Vorsorgeplans muss mind. 30% über der gesetzlichen Mindestleistung liegen

Anteil Überobligatorium Altersguthaben mind. 25% ab Alter 55

Vorsorgepläne nahe oder gleich dem BVG-Minimum
weiterhin möglich

Methode zur Berechnung der Altersrente

Berechnung erfolgt umhüllend, d.h. das gesamte Alterskapital wird mit nur einem Umwandlungssatz verrentet. Die gesetzliche Mindestrente bleibt dabei garantiert

Berechnung erfolgt gesplittet, d.h. das Alterskapital wird nach Obligatorium (BVG) und Überobligatorium aufgeteilt und mit einem separaten Umwandlungssatz verrentet

Höhe des Umwandlungssatzes

Umhüllend: 5.25%

Obligatorium (BVG): 6.0% ab 2028; Überobligatorium: 5.25% (die gesetzliche Mindestrente von 6.8% des obligatorischen Altersguthabens ist garantiert)

Methode zur Berechnung der Altersrente

Berechnung erfolgt umhüllend, d.h. das gesamte Alterskapital wird mit nur einem Umwandlungssatz verrentet. Die gesetzliche Mindestrente bleibt dabei garantiert

Berechnung erfolgt gesplittet, d.h. das Alterskapital wird nach Obligatorium (BVG) und Überobligatorium aufgeteilt und mit einem separaten Umwandlungssatz verrentet

Finanzierung von Rückstellungen
nötig für...
... Pensionierungsverluste auf Ebene Stiftung
… BVG-Garantie auf Ebene Vorsorgewerk
... Pensionierungsverluste auf Ebene Stiftung
… BVG-Garantie auf Ebene Vorsorgewerk
Art und Weise der Rückstellungsfinanzierung

Jedes Vorsorgewerk bildet individuelle Rückstellungen für Garantiekosten, falls gesetzliche Mindestleistung im Einzelfall höher ausfällt als die reglementarische Altersrente

Berechnung berücksichtigt alle Versicherten ab Alter 58

Stiftung erhebt fixen Zuschlag auf dem Risikobeitrag für Versicherte ab Alter 30 (mind. 0.45% bis max. 0.90% des versicherten Sparlohns). Berechnung erfolgt pro Vorsorgewerk anhand des effektiven Bestandes

Effektiver Rückstellungsbedarf (nach Verrechnung der Gesamteinnahmen aus Zuschlag auf Risikobeiträgen) der Stiftung wird bei Verteilung des Anlageergebnisses abgezogen. Abzug erfolgt im Verhältnis zum durchschnittlichen Altersguthaben der Vorsorgewerke

«Profitieren Sie von attraktiven Leistungen und einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit.»

Ganzheitliches Care-Management für Win-Win-Situationen

Mit unserem hauseigenen Care-Management unterstützen wir arbeitsunfähige Versicherte bei der Reintegration ins Berufsleben.

Gegründet und verwaltet von Pensionskassen-Experten

Erfahren Sie mehr über unsere Geschäftsstelle DR. WECHSLER & PARTNER Experten für berufliche Vorsorge AG.

Unsere Referenzen

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