Für Unternehmen
Effiziente Verwaltungsabläufe mit zuverlässigem Service erleichtern Ihnen bei TRANSPARENTA die Administration der Personalvorsorge. Dies spart Sie Zeit und Kosten.
Die wichtigsten Informationen zur beruflichen Vorsorge (BVG) haben wir nachfolgend für Sie kompakt zusammengefasst.
Die Rechte und Pflichten eines angeschlossenen Unternehmens sind in den allgemeinen Anschlussvertragsbestimmungen (AVB) geregelt.
Wünschen Sie ergänzende Auskünfte? Dann sind wir gerne persönlich für Sie da. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Nutzen Sie unserer Webportal. Hier können Sie die häufigsten Geschäftsfälle erfassen, verschiedene Abfragen durchführen und erhalten sofort alle relevanten Informationen. Ihre Daten werden in Echtzeit abgerufen bzw. übertragen. So arbeiten Sie auf dem identischen Datenstand wie die Verwaltung von TRANSPARENTA.
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Informationen & Downloads
Hier finden Sie Wissenswertes zu Themen, die in Bezug auf die Administration der Personalvorsorge Ihres Unternehmens relevant sind.
Berufliche Vorsorge mit klaren Perspektiven:
«sicher - effizient - transparent»
Vorteile dank kollektivem Rentenpool der Stiftung
Todesfallkapital für Bezüger von Altersrenten
«Flexible und erstklassige Vorsorgelösungen
mit Experten an Ihrer Seite.»
Ihr Vorsorgekonzept nach Mass
Ob ein kostengünstiger Vorsorgeplan nahe dem BVG, ein steueroptimierter Kaderplan oder ein austariertes Konzept mit Plänen für mehrere Abteilungen einer Firma: Schöpfen Sie gemeinsam mit uns das ganze Spektrum der 2. Säule aus – zum Vorteil von Arbeitgeber und Versicherten.
Unsere zahlreichen Planoptionen und fortschrittlichen Bestimmungen im allgemeinen Reglement ermöglichen es Ihnen, Vorsorgelösungen flexibel und individuell auf die Bedürfnisse Ihrer Kunden auszurichten.
Eintrittsschwelle
Die Schwelle für den AHV-Jahreslohn, ab dem Mitarbeitende in die Pensionskasse aufgenommen werden, kann gesenkt oder ganz weggelassen werden.
Koordinationsabzug
Der Koordinationsabzug kann reduziert werden, sei es generell für alle um z. B. 50 % oder sei es für Teilzeitangestellte, wo der Abzug proportional zum Beschäftigungsgrad angepasst wird. Er kann auch ganz gestrichen werden, um wie bei der AHV den vollen Brutto-Jahreslohn zu versichern.
Versicherter Lohn
Für die Spar- und Risikoversicherung können die versicherten Löhne unterschiedlich definiert werden. Beim Sparen sind bis zu zwei, bei der Risikoversicherung bis zu drei versicherte Löhne möglich. Weitgehend frei bestimmbar ist auch das Lohnmaximum.
Risikoleistungen
Die Risikoleistungen bei Tod und Invalidität können in Prozent vom versicherten Lohn festgelegt werden. Dadurch ist die Risikoversicherung nicht von der Höhe des bisher angesparten Altersguthabens abhängig, wie dies im BVG für die Logik der gesetzlichen Mindestleistungen vorgesehen ist.
Sparbeiträge
Die Höhe der Sparbeitragssätze (Altersgutschriften) und die Staffelung nach Altersgruppen sind frei wählbar – im Rahmen der Angemessenheit gemäss Art. 1 BVV2. Eine Erhöhung des Sparbeitragssatzes auf bis zu 25 % ist in der Regel umsetzbar.
Wahlpläne
Arbeitgeber können ihrem Personal die Möglichkeit bieten, aus maximal drei Sparbeitragsvarianten auszuwählen. Dabei sind die vom Arbeitnehmer finanzierten Altersgutschriften vom gewählten Plan abhängig, diejenigen vom Arbeitgeber sind in allen Plänen gleich hoch. Es gelten die Bestimmungen von Art. 1d BVV2.
Vorsorgekommission
Jedes angeschlossene Unternehmen bildet ein Vorsorgewerk mit einer paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern besetzten Vorsorgekommission. Die Aufgaben sind konkret im Personalvorsorge- und Organisationsreglement definiert.
Diese bestimmt die Ausgestaltung der Leistungen und der Finanzierung, indem sie den Vorsorgeplan auswählt. Sie entscheidet über die Verteilung von freien Mitteln aus Überschüssen bzw. die Verzinsung der Altersguthaben, abhängig vom individuellen Deckungsgrad und dem gewählten Vorsorgemodell des Vorsorgewerks.
Diese Versicherung übernimmt aus einer Pflichtverletzung entstandene Schadenersatzforderungen (Organhaftpflicht) wie auch die Kosten für die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen. Allerdings ist festzuhalten, dass für Vorsorgekommissionen die Gefahr von Schäden aus Pflichtverletzungen generell äusserst gering ist. Die wesentlichen Aufgaben zur Durchführung der beruflichen Vorsorge und damit die Verantwortung sind beim Stiftungsrat, der Anlagekommission sowie der Geschäftsführung.
Anlässe für Vorsorgekommissionen
TRANSPARENTA führt alle zwei Jahre einen Weiterbildungsanlass für Vorsorgekommissionen durch.
Der nächste Anlass findet am Donnerstag, 12. Juni 2025 von 14 - 17 Uhr im Hotel Mövenpick in Basel statt mit FCB-Ehrenpräsident Bernhard Heusler als Gastreferent.