Pensionierung:
Altersleistungen
Ihr Weg in eine sorgenfreie Pension
Bei der Pensionierung stehen Sie vor einer wichtigen Entscheidung: Möchten Sie Ihr angespartes Alterskapital einmalig auszahlen lassen oder eine sichere Rente bis ans Lebensende beziehen? Oder ist ein Mix daraus der richtige Kompromiss und wenn ja, in welchem Mischverhältnis?
Pauschale Antworten gibt es nicht – die passende Lösung hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Ein solides Budget ist die Grundlage jeder Pensionierungsplanung. Stellen Sie Ihre Ausgaben den Einnahmen gegenüber und erstellen Sie ein Monats- und Jahresbudget. Denken Sie dabei auch an Veränderungen nach der Pensionierung. Beginnen Sie am besten schon 10 bis 15 Jahre vorher mit der Planung. Denn wird für nach der Pensionierung eine Einkommenslücke identifiziert, können Sie Massnahmen wie z. B. freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse steueroptimiert und budgetschonender auf mehrere Jahre verteilen.
Berücksichtigen Sie bei Ihrer Budget- und Pensionsplanung wichtige Themen wie Fixkosten, gewohnte Lebenshaltung, Steuern, Vermögensanlage inkl. Liquidität, Einkommenssicherheit, Wohnsituation, Lebenserwartung, mögliche Hinterbliebene inkl. Erbrecht und so weiter und so fort.
Es ist oft empfehlenswert, dass Sie mithilfe von Fachspezialisten eine individuelle Finanzplanung erstellen, die ihre Vermögenssituation umfassend mit allen drei Säulen der Altersvorsorge einbezieht. Wenden Sie sich dazu an einen unabhängigen Finanzplaner, Ihre Bank oder Versicherung Ihres Vertrauens. Bitte beachten Sie, dass diese als Entschädigung für die Dienstleistung ein Honorar verlangen. Das ist gut so: Denn Finanzplaner für Private, die vordergründig kostenlos für Sie arbeiten, leben von Provisionen der Produktanbieter. Dies kann in der Beratung zu möglichen Interessenkonflikten führen.
Im Webportal von TRANSPARENTA können Sie Ihre voraussichtlichen Altersleistungen aus der Pensionskasse selbständig und beliebig oft simulieren. Dies für unterschiedliche Zeitpunkte und für bis zu drei Pensionierungsschritte.
Selbstverständlich stehen Ihnen für Vorausberechnungen oder bei allgemeinen Fragen zur Pensionierung und den Bezugsmöglichkeiten auch die Ansprechpartner unserer Geschäftsstelle persönlich für eine telefonische Beratung zur Verfügung. Zögern Sie nicht, denn wir unterstützen Sie gerne bestmöglich auf Ihrem Weg in einen sorgenfreien Ruhestand.
Wenn Sie eine vorzeitige oder schrittweise Pensionierung wünschen, setzen Sie sich bitte proaktiv mit uns in Verbindung. So können wir helfen, dass Sie alle gesetzlichen und reglementarischen Vorgaben und Fristen einhalten. Teilen Sie uns Ihre Wahl zum Leistungsbezug – Rente, Kapital oder Mix – spätestens einen Monat vor Ihrer Pensionierung mittels dem Formular «Angaben zu Pensionierung» mit.
«Rente, Kapital oder ein Mix – TRANSPARENTA gewährt Ihnen beim Bezug der Altersleistungen freie Wahl.»
Überblick zu den Altersleistungen
Sie finden hier einen Überblick zu den Bezugsmöglichkeiten Rente oder Kapital sowie weitere Leistungsarten.
Sie haben bei TRANSPARENTA die freie Wahl, wie Sie die Altersleistungen bei Ihrer Pensionierung beziehen wollen. Auch ein beliebiger Mix aus Kapital und Rente ist möglich.
Der Anspruch beginnt erstmals in dem Monat, welcher der Pensionierung folgt. Die monatliche Rente wird jeweils nachschüssig am 20. Tag ausbezahlt. Fällt dieser auf ein Wochenende oder einen Feiertag, erfolgt die Auszahlung in der Regel vorgängig.
Haben Sie Kinder unter 18 Jahren bzw. 25 Jahren, die noch in Ausbildung sind? Dann erhalten Sie zusätzlich pro Kind eine Pensionierten-Kinderrente in Höhe von 20 % der Altersrente. Bei einer vorzeitigen Pensionierung ist die Kinderrente bis zum Erreichen des Referenzalters 65 auf die gesetzliche Mindestleistung limitiert.
Zusätzliche Vorteile bei TRANSPARENTA:
Stirbt ein Altersrentner innerhalb von fünf Jahren (60 Monaten) nach der Pensionierung, so erhalten die reglementarischen Begünstigten gesamthaft ein einmaliges Todesfallkapital in Höhe der bis zur 5-Jahres-Frist noch nicht ausbezahlten Monatsrenten – abzüglich der allenfalls zu leistenden monatlichen Partnerrenten.
Zudem erhält im Todesfall der Ehegatte bzw. der anspruchsberechtigte Lebenspartner eine lebenslängliche Partnerrente. Dieser Anspruch wird als anwartschaftliche Leistung bezeichnet. Die anwartschaftliche Ehegatten-/Lebenspartnerrente beträgt standardmässig 60 % der laufenden Altersrente. Auf Wunsch können Sie diese Anwartschaft erhöhen. Dies wird über eine lebenslange Kürzung der Altersrente finanziert. Es stehen folgende Optionen zur Wahl:
- Erhöhung der Anwartschaft auf 80 % mit Kürzung der Altersrente um 10 %
- Erhöhung der Anwartschaft auf 100 % mit Kürzung der Altersrente um 15 %
Sie müssen die Wahl einer höheren Anwartschaft vor der ersten Rentenzahlung mitteilen. Falls eine Kürzung der Altersrente ein Unterschreiten der gesetzlichen Mindestleistungen zur Folge hätte, darf die entsprechende höhere Anwartschaft nicht gewählt werden. Bei verheirateten Anspruchsberechtigten ist die Erhöhung der Anwartschaft nur möglich, wenn der Ehegatte schriftlich zustimmt.
Bei der stufenweisen Altersrente können Sie einen lebenslänglichen Teil Ihrer Altersrente um ein oder zwei befristete Rententeile (Stufen) erweitern. Als Auszahlungsdauer können Sie 10 oder 20 Jahre wählen. Zum Zeitpunkt der Pensionierung werden die Rententeile somit für bis zu drei Stufen verbindlich festgelegt. Die gesamte Altersrente ergibt sich somit aus den Rententeilen für bis zu drei Stufen:
- Lebenslang fixierter Rententeil, der lebenslänglich über alle Stufen hinaus ausgerichtet wird und betraglich die gesetzliche Mindestleistung beinhalten muss;
- Weitergehender Rententeil der zweiten Stufe, der bis Vollendung des 20. Rentenbezugsjahrs ausgerichtet wird;
- Weitergehender Rententeil der dritten Stufe, der bis Vollendung des 10. Rentenbezugsjahrs ausgerichtet wird.
Die Aufteilung Ihres angesparten Alterskapitals auf die drei Rentenstufen können Sie frei bestimmen. Dies unter dem Vorbehalt, dass der lebenslängliche Rententeil der ersten Stufe mindestens gleich hoch sein muss wie die gesetzliche Mindestrente (BVG-Minimum).
Der grosse Vorteil der stufenweisen Altersrente:
- Stirbt der Bezüger vor Vollendung des 10. bzw. 20. Rentenbezugsjahrs, werden die noch nicht ausbezahlten Rententeile der Stufen 2 und 3 auf jeden Fall an die reglementarischen Begünstigten ausgerichtet. Bei Personen ohne Ehegatten oder anspruchsberechtigten Partner erhalten somit auch Kinder, Eltern oder Geschwister die noch nicht ausbezahlten Renten als Todesfallkapital.
- Für den lebenslänglichen Rententeil der Stufe 1 ist normal die anwartschaftliche Ehegatten-/Lebenspartnerrente von 60 % versichert, mit der Option auf Erhöhung der Anwartschaft (Details siehe lebenslängliche Altersrente)
Detaillierte Informationen zur Funktionsweise der stufenweisen Altersrente finden Sie im Reglement sowie auch grafisch dargestellt in unserem Merkblatt. Aktuell ist eine Simulation der stufenweisen Altersrente in unserem Webportal noch nicht möglich. Wir planen, dies im Verlauf des Jahres 2025 zu ermöglichen. Bis dahin zögern Sie nicht, sich für nähere Infos und Vorausberechnungen mit uns in Verbindung zu setzen.
Für wen ist die stufenweise Altersrente attraktiv?
Die stufenweise Altersrente spricht Versicherte an, die bisher einen Kapitalbezug der Rente vorgezogen haben mit dem Motiv,
- bei einem frühen Tod ihr erspartes Kapital nicht zu verlieren und es mit dem Kapitalbezug ihren engen Angehörigen sichern sollen, und/oder
- die zu Beginn ihres Pensionslebens ein höheres Einkommen wünschen.
Die Auszahlung des Alterskapitals erfolgt in der Regel am ersten Banktag des Monats, welcher der Pensionierung folgt. Damit erlischt im entsprechenden Umfang jeder weitere Anspruch auf Leistungen der Pensionskasse, insbesondere auch die Ansprüche auf Kinderrenten oder spätere Ehegatten-/Lebenspartner im Todesfall.
Zudem müssen Sie beim Kapitalbezug folgende Punkte beachten:
- Die Kapitaloption, oder deren Widerruf, müssen Sie spätestens einen Monat vor Ihrem Pensionierungsdatum bei uns einreichen. 25 % des obligatorischen BVG-Altersguthabens können Sie auch ohne Einhaltung einer Frist als Kapitalabfindung verlangt werden.
- Wurden innerhalb der letzten drei Jahre vor der effektiven Pensionierung Einkäufe geleistet, so diese Summe inkl. Zinsen nicht in Kapitalform bezogen werden. Zudem kann Ihnen die Steuerbehörde bei einem Bezug des übrigen Alterskapitals die steuerliche Abzugsfähigkeit für die Einkäufe der letzten 3 Jahre nachträglich aberkennen. In diesem Falle sind Nachsteuern und unter Umständen Verzugszinsen fällig.
- Wir sind gesetzlich verpflichtet, die Kapitalleistung der Eidg. Steuerverwaltung zu melden. Mehr zu den Steuerfolgen erfahren Sie hier.
Die Höhe der AHV-Überbrückungsrente können Sie selbst bestimmen. Sie darf allerdings pro Monat nicht höher sein als die volle maximale AHV-Altersrente (Stand 2025: CHF 2'520) und bleibt während der ganzen Bezugsdauer unverändert.
Die AHV-Überbrückungsrente wird bis zum Erreichen des AHV-Referenzalters ausgerichtet, das zum Zeitpunkt der vorzeitigen Pensionierung gegolten hat. Stirbt die versicherte Person vorher, wird die AHV-Überbrückungsrente nur noch an rentenberechtigte Hinterbliebene ausgerichtet.
Der Bezug einer AHV-Überbrückungsrente bewirkt eine ab Rentenbeginn wirksame lebenslange Kürzung der Altersrente samt Kürzung der von der Altersrente abhängigen anwartschaftlichen Leistungen und laufenden Kinderrenten. Dabei wird analog den Bestimmungen des Reglements zum teilweisen Kapitalbezug das vorhandene Altersguthaben zum Zeitpunkt der vorzeitigen Pensionierung um die unverzinste Summe der monatlichen Überbrückungsrenten bis zum AHV-Referenzalter reduziert.
Kapital oder Rente: Vor- und Nachteile im Überblick
Nachfolgend sind in Stichworten einige Vor- und Nachteile des Renten- bzw. Kapitalbezugs aufgeführt. Die Auflistung soll als Denkanstoss dienen und ist nicht abschliessend.
- Kein Aufwand
- Garantierte, regelmässige Rente lebenslänglich
- Hohe Sicherheit (Eidg. SIFO deckt bei Konkurs der PK)
- Kapitalanlage durch die Pensionskasse
- Hinterlassenenrente im Todesfall
- Allfälliger Teuerungsausgleich
- Keine Vermögens- und Ertragssteuer auf dem Alterskapital
- Gesamtes Kapital vererbbar
- Schulden können abgebaut werden, z. B. Hypothek
- Flexibilität durch selbständige Kapitalanlage möglich
- Unflexibel: fixe, regelmäßige Rente
- Nicht vererbbar
- Einkommenssteuer auf der gesamten Rente
- Besteuerung bei Bezug (Höhe abhängig vom Wohnkanton)
- Kapitalanlage muss selbst getätigt werden
- Höhere Anlagekosten als bei der Pensionskasse
- Keine Garantie auf Kapitalrendite
- Hohe Anlageverluste möglich
- Vermögens- und Ertragssteuer
Neuerungen ab 2025
Zudem besteht die Möglichkeit für grössere Anschlüsse, mit dem Anlagemodell 80:20 ihre Anlagestrategie individuell anzupassen.