Ablehnung der Reform BVG21

Die Reform BVG21 wurde am 22. September 2024 abgelehnt. Daher stellt sich die Frage: Wie gross sind die Auswirkungen auf das Vorsorgeangebot von TRANSPARENTA? Gering, lautet die kurze Antwort.

TRANSPARENTA versichert mehrheitlich Vorsorgewerke, die bereits heute den bestehenden Gestaltungsspielraum nutzen und ihren Versicherten attraktive Vorsorgelösungen bieten, die weit über den gesetzlichen Anforderungen liegen (siehe Box unten).

Die BVG-Reform zielte unter anderem darauf ab, die Absicherung von Personen mit geringem Einkommen und für Teilzeitbeschäftigte zu verbessern. Diese Verbesserungen lassen sich jedoch auch ohne BVG-Reform bei TRANSPARENTA umsetzen:

Reduktion des Koordinationsabzugs

Bisher wird gemäss BVG ein fixer Betrag in Höhe von CHF 25'725 (Stand 2024) abgezogen, und zwar unabhängig vom Beschäftigungsgrad. Die BVG-Reform sah einen Koordinationsabzug von 20 % des AHV-Jahreslohns vor. Dies hätte im Minimum einen Betrag von rund CHF 4'000 und im Maximum von rund CHF 18'000 ergeben. Vorsorgewerke haben bei TRANSPARENTA die Möglichkeit, ihren Koordinationsabzug individuell zu senken oder sogar ganz wegzulassen und so den versicherten Lohn zu erhöhen. Damit verbessern sich die Leistungen der Versicherten.

Glättung der Altersgutschriften

Es war geplant, für die Ermittlung der Sparbeiträge (im BVG als Altersgutschriften bezeichnet) nur noch zwei statt vier Altersklassen anzuwenden. Durch Angleichung der Sparsätze sollte der Beitragsunterschied zwischen jüngeren und älteren Arbeitskräften verringert und so die Beiträge über die Erwerbsdauer gleichmässiger verteilt werden. Vorsorgewerke, welche diese Glättung der Altersgutschriften begrüsst hätten, können dies in ihrem Vorsorgeplan bei TRANSPARENTA umsetzen.

Senkung der Eintrittsschwelle

Die Eintrittsschwelle hätte von heute CHF 22‘050 auf CHF 19‘845 gesenkt werden sollen. Auch hier gilt: Vorsorgewerke können bei TRANSPARENTA die Eintrittsschwelle beliebig senken.

Erläuterungen zur Anpassung der Umwandlungssätze: Bei TRANSPARENTA haben wir unsere reglementarischen Umwandlungssätze – je nach Vorsorgemodell betragen sie spätestens ab 2028 zwischen 5.25 % und 6 % – bereits proaktiv der gestiegenen Lebenserwartung angepasst (siehe ausführlichen Kommentar im «Klare Perspektiven Aktuell» vom Dezember 2023). Dies wie die meisten Schweizer Pensionskassen: Der tatsächliche angewendete Umwandlungssatz liegt im Schnitt bei rund 5.3 %, wie die aktuellste Erhebung der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK) zeigt. Die Ablehnung der BVG-Reform hat auf dieser Ebene einzig zur Folge, dass die gesetzliche Mindestaltersrente weiterhin mit einem Satz von 6.8 % ermittelt wird. Somit ergibt sich für die Vorsorgewerke keine Entlastung bei der Finanzierung der BVG-Garantiekosten.

TRANSPARENTA ist und bleibt eine attraktive und sichere Pensionskasse. Gerne unterstützen und beraten wir jedes Vorsorgewerk persönlich.

Auf weiterhin klare Perspektiven!

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