Merkblatt zur stufenweise Altersrente
So funktioniert die stufenweise Altersrente:
Die erste Stufe besteht aus der lebenslänglichen Altersrente, welche die gesetzlichen Mindestleistungen abdeckt. Die zweite Stufe ist eine Rente, die während 20 Jahren ausbezahlt wird und deren Restwert im Todesfall an die Hinterbliebenen ausbezahlt wird. Die dritte Stufe funktioniert analog zur zweiten, die Auszahlungsdauer beträgt allerdings 10 Jahre, was entsprechend eine höhere monatliche Rente ergibt.
Zum Zeitpunkt der Pensionierung werden alle Rententeile verbindlich festgelegt. Die gesamte Altersrente ergibt sich somit aus den Rententeilen für bis zu drei Stufen:
- Lebenslang fixierter Rententeil, der lebenslänglich über alle Stufen hinaus ausgerichtet wird und betraglich die gesetzliche Mindestleistung beinhalten muss;
- Weitergehender Rententeil der zweiten Stufe, der bis Vollendung des 20. Rentenbezugsjahrs ausgerichtet wird;
- Weitergehender Rententeil der dritten Stufe, der bis Vollendung des 10. Rentenbezugsjahrs ausgerichtet wird.
Die Aufteilung des angesparten Alterskapitals auf die drei Rentenstufen können Sie frei bestimmen. Dies unter dem Vorbehalt, dass der lebenslängliche Rententeil der ersten Stufe mindestens gleich hoch sein muss wie die gesetzliche Mindestrente (BVG-Minimum).
Die Rententeile der zweiten und dritten Stufe werden aus dem überobligatorischen Altersguthaben finanziert, wobei eine jährliche Verzinsung in der Höhe des technischen Zinssatzes von TRANSPARENTA eingerechnet ist. Aktuell sind dies 2.0 %. Damit das stufenweise Rentenmodell umsetzbar ist, sollte der überobligatorische Anteil am gesamten Altersguthaben mehr als ein Drittel betragen. Dies, damit die Rententeile der Stufen 2 und 3 eine sinnvolle Höhe erreichen.
Was ist der grosse Vorteil?
Stirbt ein Bezüger der stufenweisen Altersrente vor Vollendung des 10. bzw. 20. Rentenbezugsjahrs, werden diese noch nicht ausbezahlten Rententeile auf jeden Fall an die reglementarischen Begünstigten ausgerichtet. Bei Personen ohne Ehepartner erhalten somit auch Kinder, Eltern oder Geschwister die noch nicht ausbezahlten Renten als Todesfallkapital.
Für den lebenslänglichen Rententeil der Stufe 1 ist normal die anwartschaftliche Ehegatten-/Lebenspartnerrente von 60 % versichert (mit Option auf Erhöhung der Anwartschaft auf 80 % oder 100 %).
Für wen ist das attraktiv?
Die stufenweise Altersrente ist vor allem interessant für Versicherte,
- deren Einkommensbedarf zu Beginn ihres Pensionslebens höher ist als danach; und
- die im Todesfall einen erhöhten Kapitalschutz wünschen für Hinterbliebene.
Interessiert? Detaillierte Informationen finden Sie im Reglement sowie in unserem Merkblatt.