Merkblatt zur stufenweisen Altersrente

TRANSPARENTA bietet als eine der ersten Pensionskassen in der Schweiz eine stufenweise (degressive) Altersrente an. Die «Rente mit Niveau» ist für Pensionierungsschritte ab dem Jahr 2025 wählbar.

Die stufenweise Altersrente ist eine besondere Form, die Altersleistungen als Rente zu beziehen. Dabei können Sie als versicherte Person einen lebenslänglichen Teil Ihrer Altersrente um ein oder zwei befristete Rententeile (Stufen) erweitern. Als Auszahlungsdauer können Sie 10 oder 20 Jahre wählen. Zum Zeitpunkt der Pensionierung werden die Rententeile somit für bis zu drei Stufen verbindlich festgelegt.

Die gesamte Altersrente ergibt sich somit aus den Rententeilen für bis zu drei Stufen:

  1. Lebenslang fixierter Rententeil, der lebenslänglich über alle Stufen hinaus ausgerichtet wird und betraglich die gesetzliche Mindestleistung beinhalten muss;
  2. Weitergehender Rententeil der zweiten Stufe, der bis Vollendung des 20. Rentenbezugsjahrs ausgerichtet wird;
  3. Weitergehender Rententeil der dritten Stufe, der bis Vollendung des 10. Rentenbezugsjahrs ausgerichtet wird.

Die Aufteilung Ihres angesparten Alterskapitals auf die drei Rentenstufen können Sie frei bestimmen. Dies unter dem Vorbehalt, dass der lebenslängliche Rententeil der ersten Stufe mindestens gleich hoch sein muss wie die gesetzliche Mindestrente (BVG-Minimum).

Was ist der grosse Vorteil?

Stirbt ein Bezüger der stufenweisen Altersrente vor Vollendung des 10. bzw. 20. Rentenbezugsjahrs, werden diese noch nicht ausbezahlten Rententeile auf jeden Fall an die reglementarischen Begünstigten ausgerichtet. Bei Personen ohne Ehepartner erhalten somit auch Kinder, Eltern oder Geschwister die noch nicht ausbezahlten Renten als Todesfallkapital.

Für den lebenslänglichen Rententeil der Stufe 1 ist normal die anwartschaftliche Ehegatten-/Lebenspartnerrente von 60 % versichert (mit Option auf Erhöhung der Anwartschaft auf 80 % oder 100 %).

Für wen ist das attraktiv?

Die stufenweise Altersrente soll vor allem Versicherte ansprechen, die bisher einen Kapitalbezug der Rente vorgezogen haben mit dem Motiv;

  • bei einem frühen Tod ihr erspartes Kapital nicht zu verlieren und es mit dem Kapitalbezug ihren engen Angehörigen sichern sollen; und/oder
  • die zu Beginn ihres Pensionslebens ein höheres Einkommen wünschen.

Interessiert? Detaillierte Informationen finden Sie im Reglement sowie in unserem Merkblatt.
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