Versicherte:
Lebenspartnerschaft
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Wenn Sie unverheiratet in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft (Konkubinat) leben, können Sie bei TRANSPARENTA Ihren Lebenspartner für Hinterlassenenleistungen begünstigen.
Dafür ist eine schriftliche Meldung erforderlich.
Die begünstigte Person wird dadurch einem Ehegatten gleichgestellt, sofern zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Lebenspartner muss von der versicherten Person mindestens während den letzten 5 Jahren bis zu deren Tod in erheblichem Masse unterstützt worden sein; oder
- mit ihr mindestens in den letzten 5 Jahren bis zu deren Tod ununterbrochen eine eheähnliche Lebensgemeinschaft mit einem gemeinsamen Wohnsitz, solange dies aus gesundheitlichen Gründen möglich war, geführt haben; oder
- für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen.
Leistungshöhe und Anspruch für Altersrentenbezüger
Die Höhe der versicherten Lebenspartnerrente - und allenfalls eines zusätzlichen Todesfallkapitals - finden Sie auf Ihrem Vorsorgeausweis. Die Lebenspartnerrente gilt ebenfalls bei Altersrenten, sofern die reglementarischen Voraussetzungen nicht nur zum Zeitpunkt des Todes erfüllt sind, sondern es bereits zum Zeitpunkt waren, als der Rentenbezüger das Referenzalter erreichte.
Im Ereignisfall kontaktiert TRANSPARENTA proaktiv den gemeldeten Lebenspartner, da der Anspruch innerhalb von 4 Monaten nach dem Tod der versicherten Person geltend gemacht werden muss. Der Nachweis für die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen liegt beim hinterbliebenen Lebenspartner.
Die vollständigen Anspruchsvoraussetzungen finden Sie im Reglement.